8 Ergebnisse für: tiersg
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TierSG - Tierseuchengesetz
http://wayback.archive.org/web/20131212175039/http://www.gesetze-im-internet.de/viehseuchg/BJNR005190909.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 32 VwVfG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=32
(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. (2) Der Antrag ist innerhalb
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BMELV - Tierseuchen - Deutschland ist frei von Blauzungenkrankheit
https://web.archive.org/web/20121102225104/http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tiergesundheit/SonstigeKrankheiten/Blauzungenkrankheit.html
Mit Wirkung vom 15.2.2012 hat sich Deutschland als frei von Blauzungenkrankheit (bluetongue disease - BT) erklärt.
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GV. NRW. Ausgabe 2016 Nr. 28 vom 26.9.2016 Seite 783 bis 792 | Landesrecht NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15857&vd_back=N790&sg=&menu=1
Das offizielle Rechtsportal des Landes NRW mit den aktuellen Gesetzen und Erlassen des Landes NRW
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GV. NRW. Ausgabe 2016 Nr. 28 vom 26.9.2016 Seite 783 bis 792 | Landesrecht NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15857&vd_back=N790&sg=&menu=1#NORMFUSS
Das offizielle Rechtsportal des Landes NRW mit den aktuellen Gesetzen und Erlassen des Landes NRW
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VG Oldenburg, Urteil vom 14.01.2011 - 7 A 1212/09 - openJur
https://openjur.de/u/326383.html
Der Bescheid der Beklagten vom 17. März 2009 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
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Artikel 2 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben
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Artikel 13 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Grundgesetz+f%C3%BCr+die+Bundesrepublik+Deutschland&a=13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. (3)