13 Ergebnisse für: strahlenanwendung
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§ 83 StrlSchV Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung Strahlenschutzverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/871/a11751.htm
(1) Zur Qualitätssicherung der medizinischen Strahlenanwendung bestimmt die zuständige Behörde ärztliche Stellen. Den von den ärztlichen Stellen durchzuführenden Prüfungen zur Qualitätssicherung der medizinischen
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Medizinische Strahlenkunde: eine Einführung in die physikalischen ... - Werner Schlungbaum, Udo Flesch, Uwe Stabell - Google Books
http://books.google.de/books?id=dkqdgZCRM2IC
Das Buch verkorpert den modernen Stand der Radiologie. ES schlagt einen Boden von der Elektrizitatslehre, der Allgemeinen Strahlenkunde, der Dosimetrie bis zur Anwendung der Rontgenstrahlen in der Diagnostik, Nuklearmedizin, biologischen Wirkung von…
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Highlight vom Internationalen Strahlenschutz-Kongreß in Wien: Strahlenexposition der Weltbevölkerung
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=2943
Das United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR) bewertet seit 1955 die Exposition der Weltbevölkerung durch die verschiedenen natürlichen und anthropogenen Quellen ionisierender Strahlung. Die jüngste Abschätzung...
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§ 80 StrlSchV Rechtfertigende Indikation Strahlenschutzverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/871/a11748.htm
(1) Radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung dürfen unmittelbar am Menschen in Ausübung der Heilkunde oder Zahnheilkunde nur angewendet werden, wenn eine Person nach § 82 Abs. 1 Nr. 1 hierfür die rechtfertigende Indikation
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§ 9 StrlSchV Genehmigungsvoraussetzungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen Strahlenschutzverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/871/a11675.htm
(1) Die Genehmigung nach § 7 Abs. 1 ist zu erteilen, wenn 1. keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers, seines gesetzlichen Vertreters oder, bei juristischen Personen oder nicht
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§ 17a RöV Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen Röntgenverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/4307/a59454.htm
(1) Zur Qualitätssicherung der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen bestimmt die zuständige Behörde ärztliche und zahnärztliche Stellen. Die zuständige Behörde legt fest, in welcher Weise die ärztlichen
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Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V.
http://www.nuklearmedizin.de/leistungen/leitlinien/html/radiosynoviorthese.php
Keine Beschreibung vorhanden.
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Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V.
http://www.nuklearmedizin.de/leistungen/leitlinien/html/radiosynoviorthese.php?navId=53
Keine Beschreibung vorhanden.