14 Ergebnisse für: stpfl
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BFH, 16.02.1967 - IV R 153/66 - Grenzen der Vermögensverwaltung bei Veräußerung von Immobilien
https://www.jurion.de/urteile/bfh/1967-02-16/iv-r-153_66/
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Schwarz/Pahlke, AO § 217 Steuerhilfspersonen / 6 Bestellung | Steuer Office Gold | Steuern | Haufe
https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-gold/schwarzpahlke-ao-217-steuerhilfspersonen-6-bestellung_idesk_PI16039_HI898127.htm
Rz. 10 Die Steuerhilfsperson wird durch das Hauptzollamt bestellt, für das sie die Tatsachenfeststellung treffen soll. Bei mehrfacher örtlicher Zuständigkeit gilt § 25 AO. Das Hauptzollamt hat eine Liste über die von ihm zugelassenen Steuerhilfspersonen…
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R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
http://www.einkommensteuerrichtlinien.de/EStR-33b-Pauschbetr%C3%A4ge-f%C3%BCr-behinderte-Menschen-Hinterbliebene-und-Pflegeperso
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R 4.2 Betriebsvermögen
http://einkommensteuerrichtlinien.de/EStR-4-2-Betriebsverm%C3%B6gen.html
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R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
http://www.einkommensteuerrichtlinien.de/EStR-33b-Pauschbetr%C3%A4ge-f%C3%BCr-behinderte-Menschen-Hinterbliebene-und-Pflegepersonen.html
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Frotscher/Geurts, EStG § 15b Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen | Steuer Office Basic | Steuern | Haufe
http://www.haufe.de/steuern/steuer-office/frotscher-estg-15b-verluste-im-zusammenhang-mit-steuerstundungsmodellen_idesk_PI27_HI1
1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v. 22.12.2005 in das EStG als neue Vorschrift § 15b EStG eingefügt worden und ersetzt den durch…
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Sagen, Mythen und Legenden | Impressum | Germanen Sagen
http://www.germanen-plakat.de/impressum/
Sagen, Mythen und Legenden : Ein Plakat über das Nibelungenlied, die Edda und weitere Sagen der Germanen, mit Darstellungen der Asen Wotan, Thor, Loki und der Weltesche Yggdrasil, deren Wurzeln nach Asgard und Midgard reichen.
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R 5.7 Rückstellungen
http://einkommensteuerrichtlinien.de/EStR-5-7-R%C3%BCckstellungen.html
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R 5.3 Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens
http://einkommensteuerrichtlinien.de/EStR-5-3-Bestandsaufnahme-des-Vorratsverm%C3%B6gens.html
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