25 Ergebnisse für: stgbändg
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44. StGBÄndG Vierundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Vierundvierzigste+Gesetz+zur+%C3%84nderung+des+Strafgesetzbuchs+-+Widerstand+gegen+Vollstreckungsbeamte&f=1
44. StGBÄndG Vierundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
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44. StGBÄndG Vierundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Vierundvierzigste+Gesetz+zur+%C3%84nderung+des+Strafgesetzbuchs+-+Widerstand+gegen+Vollstreckungsb
44. StGBÄndG Vierundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
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§ 115 StGB Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=115
(1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend. (2) Zum Schutz von Personen, die zur
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§ 244 StGB Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=244
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b) sonst ein Werkzeug oder
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§ 265e StGB Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=265e
In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 265c und 265d mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1. die Tat sich auf einen Vorteil
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§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=114
(1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit
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Artikel 4 KorrBekG Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2025&a=4
§ 1 Absatz 2 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490) wird wie folgt geändert 1. Die bisherige Nummer 9a wird Nummer 10 und das Semikolon am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.
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Artikel 4 KorrBekG Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Bek%C3%A4mpfung+der+Korruption&a=4
§ 1 Absatz 2 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490) wird wie folgt geändert 1. Die bisherige Nummer 9a wird Nummer 10 und das Semikolon am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.
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Artikel 4 KorrBekG Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2025&a=4
§ 1 Absatz 2 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490) wird wie folgt geändert 1. Die bisherige Nummer 9a wird Nummer 10 und das Semikolon am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.
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Fassung § 244 StGB a.F. bis 05.11.2011 (geändert durch Artikel 1 G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2130)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB+05.11.2011&a=244
Text § 244 StGB a.F. in der Fassung vom 05.11.2011 (geändert durch Artikel 1 G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2130)