28 Ergebnisse für: stanpg
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BFH, 29.01.1975 - I R 135/70 - Ausländische Basisgesellschaft; Rechtsmißbrauch; Errichtung; Wirtschaftliche Gründe; Wirtschaftliche Tätigkeit; Kapitalgesellschaft; Gesellschaftsvermögen ; Nennkapital; Treuhandvertrag; Scheinabschluß
https://www.jurion.de/Urteile/BFH/1975-01-29/I-R-135_70
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§ 201 AO Schlussbesprechung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=201
(1) Über das Ergebnis der Außenprüfung ist eine Besprechung abzuhalten (Schlussbesprechung), es sei denn, dass sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt oder dass der
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§ 197 AO Bekanntgabe der Prüfungsanordnung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=197
(1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt
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§ 33a EStG Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=33a
(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer
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§ 198 AO Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=198
Die Prüfer haben sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Der Beginn der Außenprüfung ist unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu machen.
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§ 199 AO Prüfungsgrundsätze Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=199
(1) Der Außenprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie zuungunsten des
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BFH, 27.09.1988 - VIII R 193/83 - Wirtschaftliches Eigentum; Sachherrschaft; Interesse eines Dritten; Unternehmerinitiative; Gewerbliche Tätigkeit; Selbständige Tätigkeit; Tätigkeit für eigene Rechnung
https://www.jurion.de/urteile/bfh/1988-09-27/viii-r-193_83/
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BFH, Urteil vom 05.11.2009 - IV R 29/08 - openJur
https://openjur.de/u/159621.html
Bei einer Abspaltung durch Neugründung gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG 1995 ist der übernehmende Rechtsträger nicht Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers. Dieser bleibt deshalb jedenfal ...
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§ 18 KAGB Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kagb&a=18
(1) Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften dürfen nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft, bei der persönlich haftender Gesellschafter ausschließlich