3 Ergebnisse für: soll15

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    http://opinioiuris.de/artikel/348

    Die Dereliktion (lat., Aufgabe, Zurücklassung)1 bezeichnet die freiwillige Aufgabe des Eigentums und des Besitzes an einer Sache.2 Gemäß § 959 BGB wird eine bewegliche Sache dadurch herrenlos und kann gemäß § 958 I BGB durch Inbesitznahme eigentümlich…

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    http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?term=gebrauchen&index=lemmata

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?term=geschworen&index=lemmata

    Keine Beschreibung vorhanden.



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