16 Ergebnisse für: seemg

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeemG&a=114-135

    §§ 114 bis 135 SeemG Seemannsgesetz

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=Seemannsgesetz&a=39

    (1) Das Besatzungsmitglied hat von dem Zeitpunkt ab, in dem der Anspruch auf Heuerzahlung entsteht (§ 32), bis zur Beendigung des Heuerverhältnisses Anspruch auf angemessene Verpflegung. (2) Das Mindestmaß der dem Besatzungsmitglied zu

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=15

    (1) Der Kapitän ist verpflichtet, eine Musterung zu veranlassen, wenn ein Besatzungsmitglied (§ 3) oder eine sonstige Person (§ 7) den Dienst an Bord antritt (Anmusterung) oder beendet (Abmusterung) oder wenn sich die Dienststellung eines

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=17

    (1) Bei der Anmusterung ist neben dem Seefahrtbuch das erforderliche Befähigungszeugnis vorzulegen. (2) Ein Besatzungsmitglied, das nach den Eintragungen im Seefahrtbuch noch angemustert ist, darf erneut erst angemustert werden, wenn die Abmusterung

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=115

    (1) Ein Besatzungsmitglied, das einer Anordnung eines Vorgesetzten nicht nachkommt und dadurch Menschen, Schiff oder Ladung gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Verursacht der Täter die

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=16

    (1) Bei der Musterung müssen der Kapitän oder ein bevollmächtigter Vertreter des Kapitäns oder des Reeders sowie die zu musternden Personen anwesend sein. In Ausnahmefällen kann das Seemannsamt auf die Anwesenheit der zu

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=40

    (1) Der Kapitän ist berechtigt, abweichend von der Speiserolle Speisen und Getränke zu kürzen oder eine Änderung in ihrer Wahl vorzunehmen, wenn bei ungewöhnlich langer Dauer der Reise, infolge von Unfällen oder aus sonstigen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=20

    (1) Sind seit der Ausfertigung der Musterrolle zwei Jahre vergangen, so hat das Seemannsamt auf Antrag des Kapitäns eine der gegenwärtigen Zusammensetzung der Schiffsbesatzung entsprechende neue Musterrolle auszufertigen (Generalmusterung). (2)

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=116

    (1) Ein Besatzungsmitglied, das einem Vorgesetzten bei der Durchführung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an Bord mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift,

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    http://www.juraexamen.info/strafbarkeit-des-kapitans-der-costa-concordia/

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