17 Ergebnisse für: satdsig
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§§ 29 bis 31 SatDSiG Satellitendatensicherheitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SatDSiG&a=29-31
§§ 29 bis 31 SatDSiG Satellitendatensicherheitsgesetz
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SatDSiG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/satdsig/
Keine Beschreibung vorhanden.
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SatDSiG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/satdsig/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 201 AO Schlussbesprechung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=201
(1) Über das Ergebnis der Außenprüfung ist eine Besprechung abzuhalten (Schlussbesprechung), es sei denn, dass sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt oder dass der
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§ 198 AO Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=198
Die Prüfer haben sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Der Beginn der Außenprüfung ist unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu machen.
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§ 199 AO Prüfungsgrundsätze Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=199
(1) Der Außenprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie zuungunsten des
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§ 197 AO Bekanntgabe der Prüfungsanordnung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=197
(1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt
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Artikel 252 10. ZustAnpV Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes Zehnte
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=252
(700-6) In § 2 Absatz 2 Satz 1, § 17 Absatz 3 Satz 1 und 6, § 24 Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2 sowie § 26 Satz 2 des Satellitendatensicherheitsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 59 des
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Artikel 252 10. ZustAnpV Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes Zehnte
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=252
(700-6) In § 2 Absatz 2 Satz 1, § 17 Absatz 3 Satz 1 und 6, § 24 Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2 sowie § 26 Satz 2 des Satellitendatensicherheitsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 59 des
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SatDSiG - Gesetz zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten
http://www.gesetze-im-internet.de/satdsig/BJNR259000007.html#BJNR259000007BJNG000200000
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