1,463 Ergebnisse für: rechtsverhältnisse

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    https://books.google.de/books?id=MgH7XTkbC8IC&pg=PA3&lpg=PA3&dq=Gesetz+%C3%BCber+den+Bayerischen+Kreis+Lindau&source=bl&ots=Xi_a

    Text des Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen.

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    http://www.beamtenfocus.de

    Beamtenfocus ist ein Portal für Beamte. Informationen über Besoldung, Beamtenrecht, und die Rechtsverhältnisse der Beamten.

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    http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:061:1-23431

    Digitale Sammlungen. Ueber die gutsherrlichen und bäuerlichen Rechtsverhältnisse / Mallinckrodt, Arnold ; Friedrich Wilhelm <Preußen, König, III.>. Dortmund : Mallinckrodt, 1816

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=2009%2BI%2B2512&f=1

    SchVGEG Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

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    https://www.anwalt24.de/lexikon/sonderrechtsverhaeltnis

    Normen Gesetzlich nicht gesondert geregelt. Information 1. Allgemein Sonderrechtsverhältnisse sind Rechtsverhältnisse, bei denen zwischen dem Staat und dem Bürger eine engere Beziehung besteht, die durch ...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=MarkenG&a=140

    (1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Kennzeichenstreitsachen), sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GebrMG&a=27

    (1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Gebrauchsmusterstreitsachen), sind die Zivilkammern der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatG&a=143

    (1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Patentstreitsachen), sind die Zivilkammern der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=DesignG&a=52

    (1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Designstreitsachen), sind die Landgerichte mit Ausnahme der Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit nach

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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23286/zumutbarkeit

    die Angemessenheit einer Anforderung an ein bestimmtes Verhalten. Ist ein Handeln oder Hinnehmen (Dulden) nicht zumutbar, so kann strafrechtlich ein Entschuldigungsgrund gegeben sein. Die Z. gilt für viele Rechtsverhältnisse und Tatbestände, z. B. im



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