488 Ergebnisse für: rechtsbehelf

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwGO&a=58

    (1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGG&a=66

    (1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur dann zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsstelle oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die

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    https://dejure.org/gesetze/vwgo/58.html

    (1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamGKG&a=8a

    Jede Kostenrechnung und jede anfechtbare Entscheidung hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist

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    https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Rechtsbehelf-gegen-Bebauungsplan-aber-richtig_203764

    Rechtsbehelf gegen Bebauungsplan – aber richtig Auch dem Grunde nach berechtigtes Vorbringen kann im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungs

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    https://dejure.org/gesetze/vwgo/80a.html

    (1) Legt ein Dritter einen Rechtsbehelf gegen den an einen anderen gerichteten, diesen begünstigenden Verwaltungsakt ein, kann die Behörde 1. auf Antrag des...

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    https://dejure.org/gesetze/VwGO/80a.html

    (1) Legt ein Dritter einen Rechtsbehelf gegen den an einen anderen gerichteten, diesen begünstigenden Verwaltungsakt ein, kann die Behörde 1. auf Antrag des...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=232

    Jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=FGO&a=47

    (1) Die Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage beträgt einen Monat; sie beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf, in den Fällen des § 45 und in den Fällen, in denen ein

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=105-108

    §§ 105 bis 108 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten



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