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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Gesetzliches Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare wegen Fehlens eines Ausnahmetatbestandes mit Art 12 Abs 1 GG unvereinbar: legitimer Zweck des Verbots zum Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit, zum Mandantenschutz und zur Förderung der prozessualen Waffengleichheit - Angemessenheit der Regelung für den Regelfall, unangemessen jedoch insoweit, als sie keine Ausnahmen zulässt
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20061212_1bvr257604.html
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