46 Ergebnisse für: pstrg
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PStRG Personenstandsrechtsreformgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStRG&f=1
PStRG Personenstandsrechtsreformgesetz
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Artikel 2 PStRG Änderung von Bundesgesetzen Personenstandsrechtsreformgesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2007+I+122&a=2
(1) Staatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 3 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 6 Nr. 9 des Gesetzes vom
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Artikel 2 PStRG Änderung von Bundesgesetzen Personenstandsrechtsreformgesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2007+I+122&a=2
(1) Staatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 3 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 6 Nr. 9 des Gesetzes vom
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§ 169 StGB Personenstandsfälschung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=169
(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit
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§ 1312 BGB Trauung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1312.html
1 Der Standesbeamte soll bei der EheschlieÃung die EheschlieÃenden einzeln befragen, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und, nachdem die...
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Bundesrat 616/05: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)
https://web.archive.org/web/20160831162551/https://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0616_2D2_
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 63 PStG Benutzung in besonderen Fällen Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=pstg&a=63
(1) Ist ein Kind angenommen, so darf abweichend von § 62 ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtseintrag nur den Annehmenden, deren Eltern, dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem über 16 Jahre alten Kind selbst erteilt werden.
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Bundesrat 616/05: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)
https://web.archive.org/web/20160831162551/https://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0616_2D2_2D05
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 46 EGBGB Wesentlich engere Verbindung Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgbeg&a=46
Besteht mit dem Recht eines Staates eine wesentlich engere Verbindung als mit dem Recht, das nach den Artikeln 43 und 45 maßgebend wäre, so ist jenes Recht anzuwenden.
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Artikel 46 EGBGB Wesentlich engere Verbindung Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=46
Besteht mit dem Recht eines Staates eine wesentlich engere Verbindung als mit dem Recht, das nach den Artikeln 43 und 45 maßgebend wäre, so ist jenes Recht anzuwenden.