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Prämienzuschlag9 Ergebnisse für: prämienzuschläge
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§ 203 VVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__203.html
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§ 203 VVG Prämien- und Bedingungsanpassung Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=203
(1) Bei einer Krankenversicherung, bei der die Prämie nach Art der Lebensversicherung berechnet wird, kann der Versicherer nur die entsprechend den technischen Berechnungsgrundlagen nach den §§ 146, 149, 150 in Verbindung mit § 160 des
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§ 193 VVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
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§ 193 VVG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
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Neu ab 1. August 2013: Schnitt bei Kassenschulden tritt in Kraft
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/843337/neu-ab-1-august-2013-schnitt-kassenschulden-tritt-kraft.html
Die Koalition fährt die Ernte ein. Am heutigen 1. August treten mehrere ihrer neuen Gesetze in Kraft. So müssen säumige Beitragszahler der Krankenkassen für ihre Schulden weniger Zinsen bezahlen.
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§ 193 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vvg/193.html
(1) 1 Die Krankenversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. 2 Versicherte Person ist die Person, auf...
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documentArchiv.de - Verordnung über die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Industriewaren (03.11.1949)
http://www.documentarchiv.de/ddr/1949/lebensmittelversorgung1949_vo.html
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§ 193 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=193
(1) Die Krankenversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. Versicherte Person ist die Person, auf welche die Versicherung genommen wird. (2) Soweit nach diesem Gesetz die Kenntnis und das Verhalten des
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KVBeitrSchG Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
http://www.buzer.de/gesetz/10789/index.htm
KVBeitrSchG Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung