3 Ergebnisse für: pensionsfondstechnische
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§ 17 RechPensV Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RechPensV&a=17
(1) Unter diesem Posten sind die pensionsfondstechnischen Rückstellungen für Verpflichtungen des Pensionsfonds auszuweisen, deren Wert sich nach dem für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehaltenen Vermögen
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RechPensV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/rechpensv/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 13 RechPensV Deckungsrückstellung Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RechPensV&a=13
(1) Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung sind für die Berücksichtigung der Risiken aus dem Pensionsfondsvertrag angemessene Sicherheitszuschläge anzusetzen. (2) Liegt die nach § 341f des Handelsgesetzbuchs berechnete