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Patientenwille66 Ergebnisse für: patientenwillens
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§ 1901b BGB. Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens
http://lexetius.com/BGB/1901b
Aktueller und historischer Volltext von § 1901b BGB. Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens
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§ 1901a BGB. Patientenverfügung
http://lexetius.com/BGB/1901a
Aktueller und historischer Volltext von § 1901a BGB. Patientenverfügung
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Gesetz zu Patientenverfügungen: Autonomie des Patientenwillens
http://aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=65144
Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag am 18. Juni entschieden: Deutschland bekommt eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen. Sie soll noch in diesem Herbst in Kraft treten. Mit 317 von 555 Stimmen, die nahezu geschlossen aus den Reihen...
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Gesetz zu Patientenverfügungen: Autonomie des Patientenwillens
http://www.aerzteblatt.de/archiv/65144/Gesetz-zu-Patientenverfuegungen-Autonomie-des-Patientenwillens
Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag am 18. Juni entschieden: Deutschland bekommt eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen. Sie soll noch in diesem Herbst in Kraft treten. Mit 317 von 555 Stimmen, die nahezu geschlossen aus den Reihen...
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Stellungnahme der EKD zum BGH-Urteil zur Sterbehilfe – EKD
http://www.ekd.de/presse/pm134_2010_bgh_urteil_sterbehilfe.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1901b BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1901b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09 - dejure.org
http://dejure.org/2010,31
Informationen zur Entscheidung BGH, 2010-06-25 - 2 StR 454/09: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
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Rechtsprechung: 2 StR 454/09 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20StR%20454/09
Informationen zu 2 StR 454/09: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
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3. BtÄndG Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
http://www.buzer.de/gesetz/8927/index.htm
3. BtÄndG Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
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§ 1901a BGB Patientenverfügung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1901a
(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines