101 Ergebnisse für: passivlegitimation
-
Passivlegitimation • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/passivlegitimation.html
Lexikon Online ᐅPassivlegitimation: Stellung als richtiger Beklagter. Richtiger Beklagter ist, wer Träger des streitigen Rechts ist. Passivlegitimation ist Rechtszuständigkeit, d.h. die Passivlegitimation ist gegeben, wenn der Beklagte auch der nach…
-
§ 3 PartG Aktiv- und Passivlegitimation - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/PartG/3.html
1 Die Partei kann unter ihrem Namen klagen und verklagt werden. 2 Das gleiche gilt für ihre Gebietsverbände der jeweils höchsten Stufe, sofern die Satzung...
-
OLG Koblenz, 9 UF 104/08: OLG Koblenz: elterliche sorge, wohl des kindes, entziehung der elterlichen sorge, trennung, kindeswohl, gefahr, wahrscheinlichkeit, pflegeeltern, diagnose, erziehungsfähigkeit
https://www.jusmeum.de/urteil/olg_koblenz/cd2be5c06cf210f483b0a7897b11c94dd8b54fcb93315ca3a3c2d5dd4b3252a7?page=1
Schlagworte zum Urteil 9 UF 104/08: elterliche sorge, wohl des kindes, entziehung der elterlichen sorge, trennung, kindeswohl, gefahr, wahrscheinlichkeit, pflegeeltern, diagnose, erziehungsfähigkeit
-
§ 3 PartG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__3.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
AG München, Urteil vom 15.06.2011 - 322 C 34652/09 - openJur
https://openjur.de/u/492106.html
I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung abwenden durch ...
-
Sachlegitimation
http://universal_lexikon.deacademic.com/294548/Sachlegitimation
Keine Beschreibung vorhanden.
-
BGH, 15.01.1987 - III ZR 17/85 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+99,+326
Informationen zu BGHZ 99, 326: Volltextveröffentlichungen, Verfahrensgang, Papierfundstellen
-
PartG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/partg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
PartG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/partg/
Keine Beschreibung vorhanden.
-