93 Ergebnisse für: notfrist
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§ 569 ZPO Frist und Form Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=569
(1) Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes
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§ 569 ZPO Frist und Form - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/569.html
(1) 1 Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung...
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§ 517 ZPO Berufungsfrist Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=517
Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.
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§ 59 ArbGG Versäumnisverfahren - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ArbGG/59.html
1 Gegen ein Versäumnisurteil kann eine Partei, gegen die das Urteil ergangen ist, binnen einer Notfrist von einer Woche nach seiner Zustellung Einspruch...
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§ 339 ZPO Einspruchsfrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/339.html
(1) Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Versäumnisurteils. (2) 1 Muss die Zustellung im...
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§ 548 ZPO Revisionsfrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/548.html
Die Frist für die Einlegung der Revision (Revisionsfrist) beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger...
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§ 548 ZPO Revisionsfrist Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=548
Die Frist für die Einlegung der Revision (Revisionsfrist) beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Berufungsurteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf
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§ 586 ZPO Klagefrist Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=586
(1) Die Klagen sind vor Ablauf der Notfrist eines Monats zu erheben. (2) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Partei von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erhalten hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft des Urteils. Nach Ablauf von fünf
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§ 569 ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__569.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 793, 569 ZPO Zivilprozessordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?a=793,+569&g=ZPO&kurz=FGG&ag=1188
§§ 793, 569 ZPO Zivilprozessordnung