41 Ergebnisse für: meldeverordnung
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Artikel 1 1. AtSMVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung Erste
//www.buzer.de/s1.htm?g=2010+I+755&a=1
Die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1766), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 18. Juni 2002 (BGBl. I S. 1869) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 1 wird
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Artikel 1 1. AtSMVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung Erste
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2010+I+755&a=1
Die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1766), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 18. Juni 2002 (BGBl. I S. 1869) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 1 wird
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Suche: Studenten - dejure.org
https://dejure.org/cgi-bin/suche?Suchenach=Studenten
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 106 StrlSchG Radiologisches Lagezentrum des Bundes Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=106
(1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit richtet ein radiologisches Lagezentrum des Bundes ein. (2) Das radiologische Lagezentrum des Bundes hat folgende Aufgaben 1. Sammlung, Auswertung und Dokumentation von
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§ 6 AtSMV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/atsmv/__6.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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StrlSchNRV Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchNRV&f=1
StrlSchNRV Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
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§ 74 StrlSchV Besonders zugelassene Expositionen Strahlenschutzverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchV+2019&a=74
(1) Unter außergewöhnlichen, im Einzelfall zu beurteilenden Umständen kann die zuständige Behörde zur Durchführung notwendiger spezifischer Arbeitsvorgänge berufliche Expositionen abweichend von § 78 Absatz 1, 2
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AtSMV - Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen
https://www.gesetze-im-internet.de/atsmv/BJNR017660992.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Suche Titel: '7631-1'
https://www.buzer.de/s1.htm?g=7631-1&f=1
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 78 StrlSchG Grenzwerte für beruflich exponierte Personen Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=78
(1) Der Grenzwert der effektiven Dosis beträgt für beruflich exponierte Personen 20 Millisievert im Kalenderjahr. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für ein einzelnes Jahr eine effektive Dosis von 50 Millisievert zulassen,