180 Ergebnisse für: krwg
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§§ 23 bis 27 KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWG&a=23-27
§§ 23 bis 27 KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
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§§ 52, 53, 57 KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWG&a=52,53,57
§§ 52, 53, 57 KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
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§ 66 KrWG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__66.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 54 KrWG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__54.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 56 KrWG Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWG&a=56
(1) Entsorgungsfachbetriebe wirken an der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen nach Maßgabe der hierfür geltenden
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§ 60 KrWG Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWG&a=60
(1) Der Abfallbeauftragte berät den zur Bestellung Verpflichteten und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sein können. Er ist berechtigt und verpflichtet, 1. den
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§ 1 KrWG Zweck des Gesetzes Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWG&a=1
Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
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§ 25 KrWG Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWG&a=25
(1) Zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Hersteller oder Vertreiber 1.
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§ 17 KrWG Überlassungspflichten Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWG&a=17
(1) Abweichend von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen
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§ 13 KrWG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__13.html
Keine Beschreibung vorhanden.