3 Ergebnisse für: kaigeld

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    http://www.finanz-lexikon.de/kaigeld_3052.html

    Das Kaigeld muss von Schiffen gezahlt werden, die in einem Hafen vor Anker gehen. Die Abgabe verdankt ihren Namen der Kaimauer, also dem befestigten Uferdamm in einem Hafen, an dem Schiffe ihre Ladung löschen oder neue Ladung aufnehmen können.

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    http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&term=Kaffhaarmacher&darstellung=%DC

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/riskanter-poker-um-die-europawiese-id20065917.html

    Norddeutsche Unternehmergruppe will Zusatzumschlag im Stadthafen generieren – aber die Verwaltung bremst



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