40 Ergebnisse für: jfdg
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JFDG Jugendfreiwilligendienstegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=JFDG&f=1
JFDG Jugendfreiwilligendienstegesetz
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§ 3 JFDG Freiwilliges soziales Jahr Jugendfreiwilligendienstegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=JFDG&a=3
(1) Das freiwillige soziale Jahr wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der
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JFDG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jfdg/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 JFDG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/jfdg/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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JFDG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/jfdg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Museum Viadrina in Frankfurt (Oder)
http://www.museum-viadrina.de/
Das Museum Viadrina ist das größte kulturhistorische Museum Ostbrandenburgs, das seinen Hauptsitz im Junkerhaus, einem faszinierenden, überregional bedeutsamen Baudenkmal hat.
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Museum Viadrina in Frankfurt (Oder)
http://museum-viadrina.de/
Das Museum Viadrina ist das größte kulturhistorische Museum Ostbrandenburgs, das seinen Hauptsitz im Junkerhaus, einem faszinierenden, überregional bedeutsamen Baudenkmal hat.
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Sankt Wendel: Schwimmbäder
https://web.archive.org/web/20120529041214/http://www.sankt-wendel.de/tourismus/schwimmbaeder/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Namensgebung von Schulen — Niedersächsische Landesschulbehörde
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/namensgebung
Schulen können neben der Schulbezeichnung einen Schulnamen führen. Das Verfahren bei der Namensgebung für eine Schule ist in § 107 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) geregelt.
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§ 14c ZDG Freiwilliges Jahr Zivildienstgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZDG&a=14c
(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer schriftlich zu einem freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz verpflichtet haben, der