92 Ergebnisse für: integrationsamtes
-
§ 168 SGB IX Erfordernis der Zustimmung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/168.html
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
-
§ 168 SGB IX Erfordernis der Zustimmung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=168
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
-
§ 168 SGB IX Erfordernis der Zustimmung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=168
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
-
§ 175 SGB IX Erweiterter Beendigungsschutz Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=175
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen bedarf auch dann der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, wenn sie im Falle des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der
-
ᐅ Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Klagefrist - Arbeitsrecht - Urteile - AnwaltOnline
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/862/kuendigung-schwerbehinderter-arbeitnehmer-klagefrist
Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, ohne zuvor nach § 85 SGB IX die erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes zur ...
-
§ 185 SGB IX Aufgaben des Integrationsamtes Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=185
(1) Das Integrationsamt hat folgende Aufgaben 1. die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, 2. den Kündigungsschutz, 3. die begleitende Hilfe im Arbeitsleben, 4. die zeitweilige Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte
-
§ 185 SGB IX Aufgaben des Integrationsamtes Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=185
(1) Das Integrationsamt hat folgende Aufgaben 1. die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, 2. den Kündigungsschutz, 3. die begleitende Hilfe im Arbeitsleben, 4. die zeitweilige Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte
-
§§ 168 bis 175 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=168-175
§§ 168 bis 175 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
-
ZBFS - Kündigen
http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/kuendigungsschutz/index.html
Kündigen, Kündigung, Inklusionsamt, schwerbehindert
-
Integrationsamt Hessen: Vorbildliche Arbeitgeber ausgezeichnet
https://www.integrationsamt-hessen.de/das-integrationsamt/presse/aktuelles/archiv/detailansicht/datum/2015/11/04/vorreiter-fuer-
Keine Beschreibung vorhanden.