79 Ergebnisse für: indossament
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Artikel 16 ScheckG Scheckgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=scheckg&a=16
(1) Das Indossament muß auf den Scheck oder ein mit dem Scheck verbundenes Blatt (Anhang) gesetzt werden. Es muß von dem Indossanten unterschrieben werden. (2) Das Indossament braucht den Indossatar nicht zu bezeichnen und kann selbst in der
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§ 364 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/364.html
(1) Durch das Indossament gehen alle Rechte aus dem indossierten Papier auf den Indossatar über. (2) Dem legitimierten Besitzer der Urkunde kann der...
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Artikel 14 ScheckG Scheckgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=scheckg&a=14
(1) Der auf eine bestimmte Person zahlbar gestellte Scheck mit oder ohne den ausdrücklichen Vermerk an Order kann durch Indossament übertragen werden. (2) Der auf eine bestimmte Person zahlbar gestellte Scheck mit dem Vermerk nicht an Order oder
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Art 13 WG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_13.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art 16 ScheckG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/scheckg/art_16.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art 12 WG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_12.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art 14 WG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_14.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art 19 ScheckG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/scheckg/art_19.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 363 HGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__363.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art 11 WG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_11.html
Keine Beschreibung vorhanden.