443 Ergebnisse für: ifsg
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§§ 74 bis 76 IfSG Infektionsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=IfSG&a=74-76
§§ 74 bis 76 IfSG Infektionsschutzgesetz
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SurvStat@RKI 2.0
https://survstat.rki.de/
Abfrage der Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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SurvStat@RKI 2.0
https://survstat.rki.de/Content/Query/Create.aspx
Abfrage der Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz
https://web.archive.org/web/20051017043601/http://www.pei.de/uaw/ifsg.htm
Meldeverpflichtungen eines Verdachtes einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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§ 60 IfSG Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen
https://dejure.org/gesetze/IfSG/60.html
(1) Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die 1. von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde, 2. auf Grund dieses Gesetzes
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§ 60 IfSG Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=IfSG&a=60
(1) Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die 1. von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde, 2. auf Grund dieses Gesetzes
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§ 40 IfSG Aufgaben des Umweltbundesamtes Infektionsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=IfSG&a=40
Das Umweltbundesamt hat im Rahmen dieses Gesetzes die Aufgabe, Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln. Beim Umweltbundesamt können zur Erfüllung
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Infektionsschutzgesetz: Problematische Bestimmungen
http://www.aerzteblatt.de/archiv/30263/Infektionsschutzgesetz-Problematische-Bestimmungen
Bei endemischen Infektionen verfehlt das Gesetz sein Ziel, Infektionskrankheiten frühzeitig zu erkennen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das im Januar 2001 in Kraft getreten ist, nennt als hoch gestecktes Ziel, „Infektionen frühzeitig zu erkennen...
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§ 66 IfSG Zahlungsverpflichteter Infektionsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=IfSG&a=66
(1) Verpflichtet zur Zahlung der Entschädigung nach § 56 ist das Land, in dem das Verbot erlassen worden ist, in den Fällen des § 34 Abs. 1 bis 3 und des § 42 das Land, in dem die verbotene Tätigkeit ausgeübt worden ist.