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Grubenhaus212 Ergebnisse für: grubengas
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§ 3 EEG Begriffsbestimmungen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=3
Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. „Anlage" jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas. Als Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas gelten auch solche Einrichtungen,
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§ 26 EEG Grubengas Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=26
(1) Für Strom aus Grubengas beträgt die Vergütung 1. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 1 Megawatt 6,84 Cent pro Kilowattstunde, 2. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt 4,93 Cent pro
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§ 33a EEG Grundsatz, Begriff Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2012&a=33a
(1) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber können Strom aus Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, nach Maßgabe der §§ 33b bis 33f an Dritte veräußern (Direktvermarktung). (2)
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§ 11 EEG 2017 Abnahme, Übertragung und Verteilung Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2014&a=11
(1) Netzbetreiber müssen vorbehaltlich des § 14 den gesamten Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, der in einer Veräußerungsform nach § 21b Absatz 1 veräußert wird, unverzüglich vorrangig
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Grubengas soll probeweise abgesaugt werden - New Articles - derwesten.de
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-unna-kamen-bergkamen-holzwickede-und-boenen/grubengas-soll-probeweise-abgesaugt-werden-id6065775.html
Grundsätzlich bestehen seitens der Kamener Verwaltung keine Bedenken gegen einen Absaugversuch der Firma Minegas auf dem ehemaligen Zechengelände Monopol.
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Grubengas soll probeweise abgesaugt werden - New Articles - derwesten.de
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-unna-kamen-bergkamen-holzwickede-und-boenen/grubengas-soll-probeweise-abgesaugt-
Grundsätzlich bestehen seitens der Kamener Verwaltung keine Bedenken gegen einen Absaugversuch der Firma Minegas auf dem ehemaligen Zechengelände Monopol.
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§ 16 EEG Vergütungsanspruch Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=16
(1) Netzbetreiber müssen Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern Strom aus Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, mindestens nach Maßgabe der §§ 18 bis 33 vergüten. Dies gilt nur
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§ 2 EEG Anwendungsbereich Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=2
Dieses Gesetz regelt 1. den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Geltungsbereich des Gesetzes) an
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§ 8 EEG Abnahme, Übertragung und Verteilung Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=8
(1) Netzbetreiber sind vorbehaltlich des § 11 verpflichtet, den gesamten angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. Die Verpflichtung nach Satz 1 und die