41 Ergebnisse für: gebührenfestsetzung
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§ 13 BGebG Gebührenfestsetzung Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=13
(1) Gebühren werden von Amts wegen schriftlich oder elektronisch festgesetzt. Die Gebührenfestsetzung soll zusammen mit der Sachentscheidung erfolgen. Gebühren, die bei richtiger Behandlung der Sache durch die Behörde nicht entstanden
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§ 13 BGebG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgebg/__13.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BVerfG: 8. Rundfunkentscheidung / Kabelgroschen, Urteil v. 22.02.1994 Az. 1 BvL 30/88 - Telemedicus
http://www.telemedicus.info/urteile/87-1-BvL-3088.html
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BVerfG: Rundfunkgebührenfestsetzung, Urteil v. 11.09.2007 Az. 1 BvR 2270/05, 1 BvR... - Telemedicus
http://www.telemedicus.info/urteile/110-1-BvR-227005.html
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verfassungswidrigkeit der Rundfunkgebührenfestsetzung: entsprechende landesrechtliche Zustimmungsakte zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Art 5 Abs 1 S 2 GG unvereinbar - Erforderlichkeit gesetzlicher Regelungen zur Sicherung der Rundfunkfreiheit durch technologische Neuerungen nicht überholt
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070911_1bvr227005.html
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BGebG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bgebg/index.html
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BGebG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgebg/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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▷ Peter Meyer neuer ARD-Sprecher | Presseportal
http://www.presseportal.de/pm/29876/921138/peter-meyer-neuer-ard-sprecher
ARD Presse - Saarbrücken (ots) - Mit der Übernahme der ARD-Geschäftsführung durch den Saarländischen Rundfunk und des ARD-Vorsitzes durch den Intendanten des SR, Fritz Raff, wechselt auch die ARD-Pressestelle zum Saarländischen ...
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VG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2011 - 6 K 2797/10 - openJur
https://openjur.de/u/357444.html
1. Eine Gebühr für die Gewähr von Akteneinsicht in eine Behördenakte entsteht, sobald der Antrag auf Akteneinsicht bei der Behörde eingegangen ist und daraufhin die Akteneinsicht erbracht wird. Für da ...
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§ 21 BGebG Erstattung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/Bgebg/21.html
(1) Ãberzahlte oder zu Unrecht erhobene Gebühren sind unverzüglich zu erstatten, zu Unrecht erhobene Gebühren aber nur, solange ihre Festsetzung noch...