573 Ergebnisse für: gültigkeitsdauer
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Anhang B EichO (zu den §§ 12 und 14 ) Besondere Gültigkeitsdauer der Eichung Eichordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EichO&a=Anhang+B
Ordnungsnummer Meßgeräteart Gültigkeitsdauer in Jahren, sofern nicht anders angegeben 1.1 mechanische Längenmeßgeräte mit Ausnahme von Längenmeßmaschinen nicht befristet 1.2 Längenmeßmaschinen im
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Anlage 3 SchSV (zu § 13 Abs. 4a) Befähigungsnachweise für den mobilen Seefunkdienst und den mobilen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchSV&a=Anlage+3
A. Arten der Befähigungsnachweise, Erwerb, Gültigkeitsdauer, Umtausch 1. Arten der Befähigungsnachweise 1.1 Von der Bundesverkehrsverwaltung werden folgende Funkzeugnisse sowie Gültigkeits- und Anerkennungsvermerke
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§ 6 PAuswG Gültigkeitsdauer; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=6
(1) Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. (2) Vor Ablauf der Gültigkeit eines Personalausweises kann ein neuer Personalausweis beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung
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§ 14 SigV Inhalt und Gültigkeitsdauer von qualifizierten Zertifikaten Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=14
(1) Die Angaben nach § 7 Abs. 1 des Signaturgesetzes in einem qualifizierten Zertifikat müssen eindeutig sein. (2) Ein qualifiziertes Attribut-Zertifikat nach § 7 Abs. 2 des Signaturgesetzes muss außer einer eindeutigen Referenz auf
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Fassung § 14 SigV a.F. bis 23.11.2010 (geändert durch Artikel 1 V. v. 15.11.2010 BGBl. I S. 1542)
http://www.buzer.de/gesetz/4331/al25291-0.htm
Text § 14 SigV a.F. Signaturverordnung in der Fassung vom 23.11.2010 (geändert durch Artikel 1 V. v. 15.11.2010 BGBl. I S. 1542)
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§ 5 PAuswG Ausweismuster; gespeicherte Daten Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=5
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen. (2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz
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KONSUMENT.AT - Gutschein - Gutschein
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=6527
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 5 PaÃG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__5.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Antrag auf Niederlassungsgenehmigung — Unternehmen — Guichet.lu - Verwaltungsleitfaden // Luxemburg
http://www.guichet.public.lu/entreprises/de/creation-developpement/autorisation-etablissement/autorisation-honorabilite/autorisa
Jede berufliche wirtschaftliche Tätigkeit bedarf einer vorherigen Niederlassungsgenehmigung (autorisation d'établissement) (auch „Gewerbegenehmigung“ genannt). Diese Genehmigung wird dem Unternehmen (dem in eigenem Namen tätigen Gewerbetreibenden oder der…