5 Ergebnisse für: fverlv
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§ 1 FVerlV Begriffsbestimmungen Funktionsverlagerungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FVerlV&a=1
(1) Eine Funktion ist eine Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden. Sie ist ein organischer Teil eines
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§ 2 FVerlV Anwendung der Regelungen zum Transferpaket Funktionsverlagerungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FVerlV&a=2
(1) In Fällen von Funktionsverlagerungen, in denen die Preisbestimmung für das Transferpaket als Ganzes auf Grund uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbarer Vergleichswerte erfolgen kann, ist vorrangig § 1 Abs. 3 Satz 1 bis
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§ 12 FVerlV Anwendungsvorschrift Funktionsverlagerungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FVerlV&a=12
Diese Verordnung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden.
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§ 1 FVerlV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/fverlv/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 AStG Berichtigung von Einkünften Außensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AStG&a=1
(1) Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise),