18 Ergebnisse für: fortbildungsabschlusses
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§ 54 BBiG Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen Berufsbildungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBiG&a=54
Soweit Rechtsverordnungen nach § 53 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der
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FinDFwPrV Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=findfwprv&f=1
FinDFwPrV Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft
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IndFachwirtPrV 2010 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/indfachwirtprv_2010/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 42a HwO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__42a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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FinDFwPrV Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der
http://www.buzer.de/gesetz/10096/index.htm
FinDFwPrV Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft
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FachkBüroPrV 2012 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/fachkb_roprv_2012/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 17 FinDFwPrV Übergangsvorschriften Verordnung über die Prüfung zu anerkannten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=findfwprv&a=17
(1) Begonnene Prüfungsverfahren zum Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) und zur Fachberaterin für Finanzdienstleistungen (IHK) können bis zum 31. Dezember 2014, die zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und zur Fachwirtin
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SportFortbV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sportfortbv/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 54 BBiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__54.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 42 HwO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__42.html
Keine Beschreibung vorhanden.