17 Ergebnisse für: ffav
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Windenergie.co.de - Ihr Windenergie Shop
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§ 51 EEG 2017 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=51
(1) Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone für Deutschland am Spotmarkt der Strombörse in der vortägigen Auktion in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für
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Artikel 25 EEAusG Inkrafttreten, Außerkrafttreten Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEAusG&a=25
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2017 in Kraft. Artikel 6 Nummer 19 Buchstabe c und in Buchstabe d der Absatz 19 des § 118 des Energiewirtschaftsgesetzes treten am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
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§ 30 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=30
(1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die
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§ 1 EEG 2017 Zweck und Ziel des Gesetzes Erneuerbare-Energien-Gesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?a=1&g=EEG
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung
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Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.: Detailansicht
http://www.bee-ev.de/home/presse/mitteilungen/detailansicht/eeg-2016-verlierer-sind-der-klimaschutz-die-buergerenergie-und-die-sueddeutschen-laender/
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§ 1 EEG 2017 Zweck und Ziel des Gesetzes Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg+2014&a=1
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung
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§ 3 AusglMechV EEG-Umlage Ausgleichsmechanismusverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AusglMechV+2010&a=3
(1) Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen die EEG-Umlage nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes transparent aus 1. der Differenz zwischen den prognostizierten Einnahmen nach Absatz 3 Nummer 1 und 3 für das folgende
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§ 24 BNatSchG Nationalparke, Nationale Naturmonumente Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=24
(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, 2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen
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Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.: Detailansicht
http://www.bee-ev.de/home/presse/mitteilungen/detailansicht/eeg-2016-verlierer-sind-der-klimaschutz-die-buergerenergie-und-die-s
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