18 Ergebnisse für: fangens
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Umweltbundesamt: Berner Konvention
http://www.umweltbundesamt.at/umwelt/naturschutz/naturrecht/int_konventionen/berner_konvention/
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Rasenmähen: Mulchen oder Fangen? - Rasen mähen | selbermachen - Das Heimwerkerlexikon
https://web.archive.org/web/20140709231229/http://heimwerkerlexikon.selbermachen.de/rasenmaehen-mulchen-oder-fangen-a366
Mulchen gilt beim Rasenmähen als eine zeitsparende Alternative gegenüber dem Fangen oder Zusammenharken. Dennoch ziehen die meisten Hobbygärtner die Entsorgung des Schnittguts vor.
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§ 44 BNatSchG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html
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§ 44 BNatSchG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html
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§ 44 BNatSchG Vorschriften für besonders geschützte und... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/44.html
(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre...
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„Ich habe dem Sport alles untergeordnet“ | HSV.de
https://www.hsv.de/nachwuchs/meldungen/saison-201718/juni-2018/ich-habe-dem-sport-alles-untergeordnet/
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BERGGRAV, Eivind
https://web.archive.org/web/20070613070903/http://www.bautz.de/bbkl/b/berggrav_e.shtml
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§§ 44 bis 47 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=44-47
§§ 44 bis 47 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
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§ 44 BNatSchG Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=44
(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild
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§ 44 BNatSchG Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
http://www.buzer.de/gesetz/8972/a163244.htm
(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild