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Fahrlehrergesetzes53 Ergebnisse für: fahrlehrergesetz
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§ 1 FahrlG Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis Fahrlehrergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FahrlG+1969&a=1
(1) Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und
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§ 36 FahrlG Ordnungswidrigkeiten Fahrlehrergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FahrlG+1969&a=36
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 einen Fahrschüler ausbildet oder entgegen § 1 Abs. 4 von der Fahrlehrerlaubnis Gebrauch macht, 1a. eine Meldung nach § 3b
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§ 2 FahrlG Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis Fahrlehrergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FahrlG+1969&a=2
(1) Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber 1. mindestens 22 Jahre alt ist, 2. geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
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§ 5 DV-FahrlG Lehrfahrzeuge für Fahrschüler Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DV-FahrlG&a=5
(1) Als Ausbildungsfahrzeuge sind die Fahrzeuge zu verwenden, die den Prüfungsfahrzeugen der Anlage 7 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen. Abweichend von Anlage 7 Nummer 2.2.4 der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfen für die
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§ 5 FahrschAusbO 2012 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/__5.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Jens Lehmann für Leipzig im Bundestag
http://www.jenslehmannleipzig.de/
Mitglied des Deutschen Bundestages, Radprofi, Olympiasieger, Weltmeister, Deutscher Meister
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§ 4 BKrFQG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/__4.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 48 StVG Registerführung und Registerbehörden Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=48
(1) Die Fahrerlaubnisbehörden (§ 2 Abs. 1) führen im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit ein Register (örtliche Fahrerlaubnisregister) über 1. von ihnen erteilte Fahrerlaubnisse sowie die entsprechenden
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§ 16 FeV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html
Keine Beschreibung vorhanden.