4 Ergebnisse für: evmbg
-
Artikel 1 EVMBG Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages Gesetz über die weitere Bereinigung von
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+91&a=1
Folgende Maßgaben zum übergeleiteten Bundesrecht aus der Anlage I des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 907) sind nicht mehr anzuwenden 1. in Kapitel II, Sachgebiet B Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 a) Buchstabe
-
Artikel 1 EVMBG Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages Gesetz über die weitere Bereinigung von
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+91&a=1
Folgende Maßgaben zum übergeleiteten Bundesrecht aus der Anlage I des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 907) sind nicht mehr anzuwenden 1. in Kapitel II, Sachgebiet B Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 a) Buchstabe
-
§ 307 BGB Inhaltskontrolle Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=307
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben,
-
§ 308 BGB Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=308
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam 1. (Annahme- und Leistungsfrist) eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines