31 Ergebnisse für: enwng
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EnWNG Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Neuregelung+energiewirtschaftsrechtlicher+Vorschriften&f=1
EnWNG Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
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§ 9 KWKG Belastungsausgleich Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWKG+2002&a=9
(1) Netzbetreiber, die im Kalenderjahr Zuschläge zu leisten haben, können finanziellen Ausgleich von dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber für diese Zahlungen verlangen. (2) Übertragungsnetzbetreiber ermitteln bis zum 30.
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Artikel 3 AMNOG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMNOG&a=3
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1480) geändert worden ist, wird wie folgt
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§ 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=249
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache
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Zitierungen von Energiewirtschaftsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/2151/v0.htm
Zitierungen von EnWG Energiewirtschaftsgesetz
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§ 11 EEG Einspeisemanagement Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=11
(1) Netzbetreiber sind unbeschadet ihrer Pflicht nach § 9 ausnahmsweise berechtigt, an ihr Netz unmittelbar oder mittelbar angeschlossene Anlagen und KWK-Anlagen, die mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei
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§ 19 StromGVV Unterbrechung der Versorgung Stromgrundversorgungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StromGVV&a=19
(1) Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dieser Verordnung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung
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§ 27 GasNEV Veröffentlichungspflichten Gasnetzentgeltverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GasNEV&a=27
(1) Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen und auf Anfrage jedermann unverzüglich in Textform mitzuteilen. Werden individuelle Netzentgelte
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§ 311 HGB Definition. Befreiung Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=311
(1) Wird von einem in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluß auf die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens, an dem das Unternehmen nach § 271 Abs. 1 beteiligt ist,
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§§ 21b bis 21i EnWG (aufgehoben) Energiewirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnWG&a=21b
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