3 Ergebnisse für: egmrkhg
-
§ 124 ZPO Aufhebung der Bewilligung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=124
(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;
-
§ 569 ZPO Frist und Form Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=569
(1) Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes
-
Europ. Menschenrechts-konvention und Gerichtshof für Menschenrechte - Deutsches Institut für Menschenrechte
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsinstrumente/europarat/europ-menschenrechts-konvention-und-gerichtshof-
Keine Beschreibung vorhanden.