2 Ergebnisse für: dispositivum

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    http://opinioiuris.de/artikel/1514

    Unter dem ius dispositivum (dt. abdingbares Recht) fallen jene Rechtsnormen, die vertraglich ganz oder teilweise abbedungen werden können. Der Gegensatz hierzu ist das ius cogens.

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    http://opinioiuris.de/artikel/1509

    Das ius cogens (dt. zwingendes Recht) bezeichnet das unabdingbare, zwingend einzuhaltende Recht. Vertragspartner können dementsprechend bei einer zwingenden Rechtsnorm keine abweichende Vereinbarung treffen. Es bildet den Gegensatz zum ius dispositivum.



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