Meintest du:
Deckungskapital29 Ergebnisse für: deckungskapitals
-
Anlage 1 EStG (zu § 4d Abs. 1) Tabelle für die Errechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=Anlage+1
Erreichtes Alter des Leistungsempfängers (Jahre) Die Jahresbeiträge der laufenden Leistungen sind zu vervielfachen bei Leistungen an männliche Leistungsempfänger mit an weibliche Leistungsempfänger mit 1 2 3 bis 26 11 17 27 bis 29
-
KK-AltRückV - Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände
https://www.gesetze-im-internet.de/kk-altr_ckv/BJNR139600011.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 169 VVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__169.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 4d EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4d.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 169 VVG Rückkaufswert Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=169
(1) Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers
-
§ 39 VersAusglG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__39.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 2 BetrAVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 4d EStG Zuwendungen an Unterstützungskassen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=4d
(1) Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar
-
§ 169 VVG Rückkaufswert - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vvg/169.html
(1) Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch...
-
Musterbedingungen
http://www.gdv.de/downloads/versicherungsbedingungen/
Bei den hier aufgeführten Versicherungsbedingungen handelt es sich um Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).