30 Ergebnisse für: bundesgesetzblatte
-
Art 82 GG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_82.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Art 82 GG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_82.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
-
Art 115a GG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_115a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Art. 82 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/82.html
(1) 1 Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im...
-
Art 145 GG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_145.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Art 145 GG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_145.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Art. 82 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/82.html
(1) 1 Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im...
-
RIS - Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 § 22 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12007275
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Artikel 115a GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=115a
(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung