9 Ergebnisse für: bschg
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Beschäftigtenschutzgesetz - Bundesrecht - (Individual-)Arbeitsrecht, Arbeitsschutz . HASH(0xa2f6568).
http://www.rechtliches.de/info_BSchG.html
Informationen zum Beschäftigtenschutzgesetz
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§ 84 BetrVG Beschwerderecht Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=84
(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt
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§ 102 BetrVG Mitbestimmung bei Kündigungen Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=102
(1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. (2) Hat der Betriebsrat
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§ 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=87
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen 1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb; 2. Beginn und Ende der täglichen
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§ 99 BetrVG Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=99
(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen
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§ 79 BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BPersVG&a=79
(1) Der Personalrat wirkt bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. § 77 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Personalrat kann gegen die Kündigung Einwendungen erheben, wenn nach seiner Ansicht 1. bei der Auswahl des zu
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Förtsch, Richard Die Reichsgesetze, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnen
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/%22282675%22
Keine Beschreibung vorhanden.
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EUGleichbUmsG Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+europ%C3%A4ischer+Richtlinien+zur+Verwirklichung+des+Grundsatzes+der+Gleichbe
EUGleichbUmsG Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
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EUGleichbUmsG Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+europ%C3%A4ischer+Richtlinien+zur+Verwirklichung+des+Grundsatzes+der+Gleichbehandlung&f=1
EUGleichbUmsG Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung