46 Ergebnisse für: bkischg
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BKiSchG Bundeskinderschutzgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10033/index.htm
BKiSchG Bundeskinderschutzgesetz
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§ 17 SGB VIII Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=17
(1) Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen, 1. ein
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§ 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=8
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem
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§ 74 SGB VIII Förderung der freien Jugendhilfe Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=74
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen; sie sollen sie fördern, wenn der jeweilige Träger 1. die fachlichen Voraussetzungen für die geplante
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§ 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=16
(1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere
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§ 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Sozialgesetzbuch (SGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=8b
(1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine
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§ 65 SGB VIII Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe Sozialgesetzbuch (SGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=65
(1) Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen von diesem nur weitergegeben werden 1. mit der Einwilligung dessen, der die
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§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=8a
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz
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§ 28 SGB VIII Erziehungsberatung Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=28
Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden
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Landesjugendring Niedersachsen e.V. : Startseite
http://www.ljr.de
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Dahinter stehen über 80 eigenständige Jugendverbände mit rund 500.000 Mitgliedern, deren Aktivitäten ca. 70 Prozent…