16 Ergebnisse für: biokraftfändg
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BioKraftFÄndG Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+1804&f=1
BioKraftFÄndG Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
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Zitierungen von § 37d BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/6306/v148712.htm
Zitierungen von § 37d BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
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§ 1 EnergieStG Steuergebiet, Energieerzeugnisse Energiesteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=1
(1) Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet der Energiesteuer. Steuergebiet im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Energiesteuer ist eine
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Suche '2003/30/EG'
http://www.buzer.de/s2.htm?v=2003/30/EG
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 201 AO Schlussbesprechung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=201
(1) Über das Ergebnis der Außenprüfung ist eine Besprechung abzuhalten (Schlussbesprechung), es sei denn, dass sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt oder dass der
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§ 197 AO Bekanntgabe der Prüfungsanordnung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=197
(1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt
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§ 198 AO Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=198
Die Prüfer haben sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Der Beginn der Außenprüfung ist unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu machen.
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§ 199 AO Prüfungsgrundsätze Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=199
(1) Der Außenprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie zuungunsten des
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§ 50 EnergieStG (aufgehoben) Energiesteuergesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=50
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§ 50 EnergieStG (aufgehoben) Energiesteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=50
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