1,051 Ergebnisse für: besorgung
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§ 362 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/362.html
(1) 1 Geht einem Kaufmanne, dessen Gewerbebetrieb die Besorgung von Geschäften für andere mit sich bringt, ein Antrag über die Besorgung solcher Geschäfte...
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§ 1 RDGEG Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/RDGEG/1.html
(1) 1 Behördliche Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten von Erlaubnisinhabern, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind,...
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Artikel 1 RBerG Rechtsberatungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RberG&a=1
§ 1 (1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig ohne Unterschied zwischen haupt- und
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Artikel 1 RBerG Rechtsberatungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RBerG&a=1
§ 1 (1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig ohne Unterschied zwischen haupt- und
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§ 454 HGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__454.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 13 BWahlG Ausschluß vom Wahlrecht Bundeswahlgesetz
https://dejure.org/gesetze/BWahlG/13.html
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, 1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, 2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der
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§ 13 BWahlG Ausschluß vom Wahlrecht Bundeswahlgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWahlG&a=13
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, 1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, 2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der
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Landesrecht BW KomWG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Kommunalwahlgesetz (KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1983 | gültig ab: 01.09.1983
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=KomWG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Recherche juristischer Informationen
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Landesrecht BW KomWG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Kommunalwahlgesetz (KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1983 | gültig ab: 01.09.1983
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=KomWG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-KomWGBW1983V15P41
Recherche juristischer Informationen
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§ 362 HGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__362.html
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