743 Ergebnisse für: berufskrankheiten
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2. BKVÄndV Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Zweite+Verordnung+zur+%C3%84nderung+der+Berufskrankheiten-Verordnung&f=1
2. BKVÄndV Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
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3. BKVÄndV Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Dritte+Verordnung+zur+%C3%84nderung+der+Berufskrankheiten-Verordnung&f=1
3. BKVÄndV Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
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4. BKVÄndV Vierte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Vierte+Verordnung+zur+%C3%84nderung+der+Berufskrankheiten-Verordnung&f=1
4. BKVÄndV Vierte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
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§ 4 BKV Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BKV&a=4
(1) Die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen wirken bei der Feststellung von Berufskrankheiten und von Krankheiten, die nach § 9 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wie Berufskrankheiten anzuerkennen sind, nach
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Anerkannte Berufskrankheiten | hautsache - das Hautportal für Neurodermitis, Rosazea, Vitiligo und gesunde Haut
https://www.hautsache.de/Neurodermitis/Berufsdermatosen/Anerkannte-Berufskrankheiten.php
Anerkannte Berufskrankheiten - Rechtlich gilt eine Erkrankung nur dann als berufsbedingt, wenn sie in der Liste der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt ist. Den 77 anerkannten Berufskrankheiten wird eine Kennziffer (BK) zugeordnet, das sind z.B.
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DESINFACTS: Hygiene und Haut - Weniger waschen, mehr cremen
http://www.bode-chemie.de/science/desinfacts/archiv/06_desin2.pdf
Außerdem: Berufskrankheiten beim Pflegepersonal; Verträglichkeit von alkoholischen Hände-Desinfektionsmittel bei Atopikern
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§ 7 SGB VII Begriff Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=7
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
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BKV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bkv/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BKV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkv/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.