110 Ergebnisse für: berufsausbildungsverhältnis
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§ 22 BBiG Kündigung Berufsbildungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBiG&a=22
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem
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§ 20 BBiG Probezeit Berufsbildungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44165.htm
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
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BFH, Urteil vom 27.10.2011 - VI R 52/10 - openJur
https://openjur.de/u/560494.html
1. Eine erstmalige Berufsausbildung i.S. von § 12 Nr. 5 EStG setzt weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus. 2. Die Ausbildung zu ...
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§ 7 JArbSchG Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern Jugendarbeitsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=JArbSchG&a=7
Kinder, die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, dürfen 1. im Berufsausbildungsverhältnis, 2. außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu sieben
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Bildungsportal Nordrhein-Westfalen - Berufsbildung - Informationen zu Bildungsgängen
https://web.archive.org/web/20151124074903/http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/informationen-zu-bildungsgaengen/berufsschule/berufsvorbereitung/berufsvorbereitung.html
Informationen zu BildungsgängenBerufsschuleDas Berufsorientierungsjahr und die Klasse f&uu
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§ 21 BBiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 76 SGB 3 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__76.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BAG, Urteil vom 15. 3. 2000 – 5 AZR 622/98
http://lexetius.com/2000,4545
Volltext von BAG, Urteil vom 15. 3. 2000 – 5 AZR 622/98
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§ 22 BBiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 78a BetrVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__78a.html
Keine Beschreibung vorhanden.