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Ausschankmaß20 Ergebnisse für: ausschankmaße
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§ 9 EichG Ausschankmaße Eichgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eichg&a=9
(1) Ausschankmaße sind Gefäße, die zum gewerbsmäßigen Ausschank von Getränken gegen Entgelt bestimmt sind und bei Bedarf gefüllt werden. (2) Ausschankmaße dürfen nur in den Verkehr gebracht, verwendet oder
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Inhaltsübersicht - EO 1988
http://www.jusmeum.de/gesetz/EO-1988/Inhalts%C3%BCbersicht
Inhaltsübersicht - EO 1988 und alle anderen deutschen Bundesgesetze jeweils in der aktuellen Fassung online lesen und durchsuchen.
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RIS - Schankgefäßeverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.05.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012084
Keine Beschreibung vorhanden.
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RIS - Schankgefäßeverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 31.05.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012084&ShowPrintPreview=True
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 8 MessEV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/messev/__8.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 1 EichGÄndG Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EichG%C3%84ndG&a=1
Das Eichgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1992 (BGBl. I S. 711), zuletzt geändert durch Artikel 115 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert 1. Die Inhaltsübersicht wird wie
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Artikel 1 4. EOÄndV Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=4.%2BEO%C3%84ndV&a=1
Die Eichordnung vom 12. August 1988 (BGBl. I S. 1657), zuletzt geändert durch Artikel 287 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst „Teil 1
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§ 6 EichG Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen Eichgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EichG&a=6
(1) Fertigpackungen im Sinne dieses Gesetzes sind Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche