49 Ergebnisse für: auslandsunterhaltsgesetz
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§§ 3, 4 AUG Auslandsunterhaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AUG&a=3,4
§§ 3, 4 AUG Auslandsunterhaltsgesetz
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§ 2 AUG Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften Auslandsunterhaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AUG&a=2
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist, werden die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit angewendet.
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§ 8 AUG Inhalt und Form des Antrages Auslandsunterhaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AUG&a=8
(1) Der Inhalt eines an einen anderen Mitgliedstaat mit Ausnahme des Königreichs Dänemark gerichteten Antrages richtet sich nach Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009. (2) Der Inhalt eines an einen anderen Vertragsstaat des Haager
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§ 9 AUG Umfang der Vorprüfung Auslandsunterhaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AUG&a=9
(1) Der Vorstand des Amtsgerichts oder der im Rahmen der Verteilung der Justizverwaltungsgeschäfte bestimmte Richter prüft 1. in Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3), ob nach dem deutschen Recht die
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§ 12 AUG Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland Auslandsunterhaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AUG&a=12
Liegt über den Unterhaltsanspruch bereits eine inländische gerichtliche Entscheidung oder ein sonstiger Titel im Sinne des § 3 Nummer 5 vor, so kann der Berechtigte auch ein Ersuchen auf Registrierung der Entscheidung im Ausland stellen,
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Artikel 5 UntKostRÄndG Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2018&a=5
Das Auslandsunterhaltsgesetz vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898), das zuletzt durch Artikel 169 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu
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Artikel 5 UntKostRÄndG Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2018&a=5
Das Auslandsunterhaltsgesetz vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898), das zuletzt durch Artikel 169 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu
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RIS - Bundesrecht konsolidiert - Trefferliste
http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Index=20/02&VonParagraf=0&ResultPageSize=100
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