177 Ergebnisse für: altbatterien
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§ 9 BattG Pflichten der Vertreiber Batteriegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8823/a161737.htm
(1) Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Handelsgeschäft unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die
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§ 16 BattG Sammelziele Batteriegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BattG&a=16
Das Gemeinsame Rücknahmesystem und die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System für Geräte-Altbatterien folgende Sammelquoten erreichen und dauerhaft sicherstellen 1. spätestens für das
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§ 6 BattG Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien Batteriegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BattG&a=6
(1) Die Hersteller von Gerätebatterien stellen die Erfüllung ihrer Pflichten aus § 5 dadurch sicher, dass sie ein gemeinsames, nicht gewinnorientiertes und flächendeckend tätiges Rücknahmesystem für
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BattG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 AbfBeauftrV Pflicht zur Bestellung Abfallbeauftragtenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AbfBeauftrV&a=2
Einen betriebsangehörigen Abfallbeauftragten zu bestellen haben 1. die Betreiber folgender Anlagen a) genehmigungsbedürftige Anlagen, die in den folgenden Nummern des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 2.
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BattG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/battg/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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Batteriegesetz in Kraft getreten: Was haben Händler zu beachten?
http://www.it-recht-kanzlei.de/batteriegesetz-h%C3%A4ndler.html
Das im Wesentlichen seit dem 1.12.2009 in Kraft getretene Batteriegesetz (BattG) ersetzt die seit 1998 geltende Batterieverordnung. Was haben Online-Händler zu...
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Artikel 1 1. BattGuKrWGÄndG Änderung des Batteriegesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2071&a=1
Das Batteriegesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Dem § 1 Absatz 3 wird folgender Satz
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Artikel 1 1. BattGuKrWGÄndG Änderung des Batteriegesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2071&a=1
Das Batteriegesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Dem § 1 Absatz 3 wird folgender Satz