346 Ergebnisse für: abschlagszahlungen
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Bundesverfassungsgericht: Bundestag muss Geld an NPD auszahlen - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-bundestag-muss-geld-an-npd-auszahlen-a-899867.html
Erfolg für die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag muss den Rechtsextremen ausstehende Abschlagszahlungen aus der Parteienfinanzierung vorerst auszahlen. Das urteilten die Karlsruher Richter in einer Eilentscheidung.
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§ 16 VOB/B Zahlung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VOB-B/16.html
(1) 1. 1 Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes...
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§ 16 VOB/B Zahlung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vob-b/16.html
(1) 1. 1 Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes...
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§ 632a BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 650i bis 650n BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=650i-650n
§§ 650i bis 650n BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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KAV - Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas
https://www.gesetze-im-internet.de/kav/BJNR000120992.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Steuer-CD aus der Schweiz enthüllt massiven Betrug | tagesschau.de
https://archive.today/20130212023831/http://www.tagesschau.de/inland/steuercdsnrw102.html
Die Staatsanwaltschaft Bochum hat eine Steuer-CD mit Daten deutscher Kunden der Schweizer Großbank UBS ausgewertet - und massive Betrügereien aufgedeckt. 115 von 1300 Fällen wurden bislang untersucht. Dabei deckten die Ermittler Steuerhinterziehungen in…
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FoSiG Forderungssicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FoSiG&f=1
FoSiG Forderungssicherungsgesetz
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§§ 631 bis 651m BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=631-651m
§§ 631 bis 651m BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 631 bis 650 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=631-650
§§ 631 bis 650 BGB Bürgerliches Gesetzbuch