1 Ergebnisse für: a97217

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    http://www.buzer.de/gesetz/6837/a97217.htm

    (1) Das Amtsverhältnis der Mitglieder der Bundesregierung endet 1. mit der Entlassung des Bundeskanzlers, wenn der Bundestag ihm nach Artikel 67 des Grundgesetzes das Mißtrauen ausgesprochen hat, 2. mit dem Zusammentritt eines neuen



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