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§ 44 RVG Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RVG&a=44
Für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach diesem Gesetz aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes